Häufige Fragen und Antworten

„Unsere Tochter möchte am Wochenende in ihren 16. Geburtstag reinfeiern. Es kommen ca. 16 Jugendliche (Alter zwischen 15 und 16), die bei uns zuhause feiern wollen. Wir sollen nicht anwesend sein, so dass die Jugendlichen feiern können. Es werden wahrscheinlich auch Spirituosen mitgebracht (Wodka usw.). Mir als Vater ist bei der ganzen Sache nicht wohl dabei. Machen wir uns als Eltern strafbar, wenn die unter 18-Jährigen ‚harten Alkohol' trinken?“

„Mein Sohn (15 Jahre) will eine Party feiern, auf der es auch Alkohol geben soll. Was muss ich dabei beachten?“

„Morgen feiert meine 16-jährige Tochter bei uns zu Hause eine Party. Wir haben nach langen Diskussionen zugestimmt, dass die Party in unserem Partykeller stattfinden kann. Lange Diskussionen deshalb, weil bei der letzten Party einige Jungs Wodka-Flaschen eingeschmuggelt hatten. Bis wir das mitbekommen hatten, war es zu spät und einige Jungs ziemlich angetrunken. Wie können wir so etwas verhindern?“

„Wie kann man betrunkene Teenager ansprechen, die man auf der Straße bemerkt und denen man helfen möchte? Bevor oder nachdem man die Polizei verständigt hat?“

„Hallo, ich bin am Wochenende auf einem Geburtstag eigeladen. Der Gastgeber wird 17, er feiert an einem öffentlichen Grillplatz. Ich weiß nicht genau, wie alt alle eingeladenen Personen sind, aber die meisten von inen sind 16-17 Jahre alt und ich glaube ein Junge ist sogar erst  15. Kann ich, als 18-Jährige, irgendwie von der Polizei belangt werden, wenn in meinem Beisein Minderjährige haren Alkohol trinken? Ich habe nicht vor selber Alkohol mitzubringen, höchstens einen Sekt wenn überhaupt, den müssten sie also selber organisieren, und ausschenken oder ihnen in die Hand drücken werde ich auch nichts. Ich habe Angst, das ich mit meinen 18 automatisch die Verantwortung übernehmen muss und dann schuldig bin... Vom trinken abhalten werde ich sie nicht können, dann müsste ich schon gar nicht hingehen :(“

„Durch die Corona-Zeit hat sich unser Sohn einen neuen Freundeskreis angeschlossen. Ich kenne die Jungs leider nicht und es wird auch keiner vorgestellt! Ich rieche nur, dass unser Sohn häufig nach Rauch stinkt. Nach mehreren Gesprächen kam raus, dass er mitgeraucht hat. Ich habe ihm sehr deutlich klar gemacht, was ich davon halte, zumal ich die Befürchtung habe, das die neuen unbekannten Jungs auch Kiffen. (Nach dem Geruch und den kleinen Tüten im Waldgebiet, die immer von den Hunden beschnüffelt werden). Aber das hat unser Sohn verneint. Bei den „neuen Freunden (14-15 Jahre) steigt fast jedes Wochenende irgendwo privat eine Party. Angeblich immer bis Open End... (weil die Eltern nicht da sind). Einige Feiern haben wir bis 24 Uhr erlaubt. Das eine Mal rief er an und fragte nach einer Verlängerung bis 1.30 Uhr.

Langsam meint unser Sohn, dass dieses lange wegbleiben selbstverständlich ist und wird immer motziger und unhöflicher, wenn wir 23.00 Uhr sagen. Seitdem keine Schule mehr ist, fehlt jegliche Struktur. Die Kinder leben nur noch in der Handy- und Mediawelt, lange schlafen und Nachts abhängen. Ich bekomme ihn auch gar nicht aus der neuen Gruppe raus, weil die vernünftigen Jungs zu uncool geworden sind.

Wie lange dürfen Kinder generell mit 15 auf „privaten Feiern“ teilnehmen?“

„Ich wollte meinen 18. in einem Raum feiern den wir mieten werden. Es werden nur eingeladene Gäste erwartet (ca. 40 Leute), darunter auch unter 18-jährige. Es ist somit eine private Veranstaltung von mir. Ich weiß dass Jugendliche unter 18 keine Spirituosen trinken dürfen, jedoch dies nicht bei privaten Veranstaltungen gilt. Falls die Polizei wegen Lärmbelästigung vorbei kommen sollte, sieht dass die Jugendlichen z.B. Wodka trinken... Gibt es dafür eine Strafe? Oder vielleicht auch dass diese nach 00:00 Uhr noch da sind? Muttizettel sind ja auch nur bei öffentlichen Veranstaltungen erforderlich. Wäre es sinnvoll dass jeder Gast unter 18 einfach eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitnimmt, wo steht, dass diese Spirituosen trinken dürfen und nach 00:00 noch weiter mit uns feiern dürfen?“

„Mein Sohn (18) betrinkt sich am Wochenende immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit. Am Tag danach tritt die große Katerstimmung ein: er bereut alles, beteuert, das dies nicht mehr vorkommen wird und nach zwei Wochen hat er sich wieder nicht mehr unter Kontrolle. Trotz Blessuren bis hin zur Gehirnerschütterung durch Sturz zieht er keine Lehren aus seinem Verhalten. Da er volljährig ist, kann (und will) ich ihm keinen Hausarrest geben, weiß aber einfach nicht mehr weiter.“

„Mein Sohn will zur Geburtstagsparty eines Freundes (16) gehen, wo auch übernachtet werden soll. Die anderen Gäste kenne ich nicht, die Eltern des Gastgebers sind auch während der Nacht nicht zu Hause. Mir ist nicht wohl dabei und ich möchte das nicht erlauben.“

„Meine Tochter (15) kommt immer häufiger spät abends mit Freunden nach Hause und riecht nach Alkohol. Was kann ich als besorgte Mutter tun, dass sie in ihrem Alter nicht mehr so viel trinkt?“

„Der 14-jährige Sohn einer Bekannten lädt regelmäßig zu Partys zu sich nach Hause ein, wenn die Mutter über Nacht nicht da ist. Er hat mit seiner Mutter die Vereinbarung getroffen, dass danach alles wieder ordentlich aufgeräumt und sauber ist. Zusätzlich legt die Mutter die Verantwortung in die Hände der teilnehmenden Jungs/ bzw. Eltern, indem sie sagt, alle wissen Bescheid, dass keine Aufsichtsperson da ist und wer (Eltern) sich damit unwohl fühlt, kann ja seinem Kind ein nein für die Party aussprechen. Auf diesen Partys wird sehr viel Alkohol getrunken und gekifft. Und es werden von mal zu mal mehr Teilnehmer. Mein Problem ist, dass ich meinem Sohn die Teilnahme wegen der Gruppenzugehörigkeit etc. nicht verbieten will. Aber ich habe jedes Mal ein sauschlechtes Gefühl damit, weil am Ende kein Erwachsener da ist, der die Jugendlichen einfangen könnte. Wahrscheinlich muss erst einer im Krankenhaus aufwachen... und wer hat dann die Verantwortung dafür? Ich, weil ich ihm die Teilnahme erlaubt habe oder die Mutter, die an diese Sache unbekümmert herangeht?“

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