„Unsere Tochter möchte am Wochenende in ihren 16. Geburtstag reinfeiern. Es kommen ca. 16 Jugendliche (Alter zwischen 15 und 16), die bei uns zuhause feiern wollen. Wir sollen nicht anwesend sein, so dass die Jugendlichen feiern können. Es werden wahrscheinlich auch Spirituosen mitgebracht (Wodka usw.). Mir als Vater ist bei der ganzen Sache nicht wohl dabei. Machen wir uns als Eltern strafbar, wenn die unter 18-Jährigen ‚harten Alkohol' trinken?“
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen "nur" in der Öffentlichkeit, also in Gaststätten, Diskotheken, oder bei Veranstaltungen. Aber das Jugendschutzgesetz ist auch für den privaten Bereich eine gute Richtschnur. Der Konsum von Spirituosen sollte auch im privaten Bereich Erwachsenen (18+) vorbehalten bleiben. Als Eltern sind Sie auch hier gefordert, Verantwortung zu übernehmen, Grenzen zu setzen und auch durchzusetzen (zum Beispiel, dass unter 18-Jährige bei Ihnen zuhause keine Spirituosen trinken dürfen). Bitte bedenken Sie, dass Sie im schlimmsten Fall Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und für Schäden zur Verantwortung gezogen werden könnten. Die Regeln und Grenzen sollten Sie mit Ihrem Kind gemeinsam definieren und auch erklären, warum Sie diese Regeln für wichtig erachten – auch im Sinne der Anwesenden, damit niemand zu Schaden kommt. Deshalb möchten wir Sie motivieren, bei der Party auch einmal die Freunde der Kinder persönlich kennenzulernen, damit Sie wissen, wer hier wie feiern möchte. Das findet Ihre Tochter dann zwar extrem uncool, aber fanden wir nicht alle mal die Eltern uncool? So können Sie z. B. einschätzen, ob noch Alkohol von Gästen mitgebracht wurde und im Zweifelsfall einschreiten, wenn das gegen die vereinbarten Regeln verstößt.
„Mein Sohn (15 Jahre) will eine Party feiern, auf der es auch Alkohol geben soll. Was muss ich dabei beachten?“
Prinzipiell sollten Sie als Eltern Ihrem Sohn klarmachen, dass Bier, Wein oder Sekt nur von Gästen konsumiert werden dürfen, die älter als 16 sind, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke sind erst ab 18! Das gilt bei Ihnen zu Hause genau so wie in jeder Kneipe! Ihr Sohn sollte die Spielregeln mit seinen Freunden im Vorfeld besprechen, damit diese nicht mit „falschen Erwartungen“ anrücken.
Weiterhin sollten Sie mit Ihrem Sohn fest vereinbaren,
dass niemand alkoholische Getränke mitbringen darf und dies auch kontrolliert wird,
dass keine alkoholischen Getränke während der Party nachgekauft werden, wenn im Verlauf des Abends der Alkohol ausgeht,
welche "Belohnung" Ihr Sohn erhält, wenn die vereinbarten Regeln eingehalten werden (z. B. einen gemeinsamen Konzertbesuch, ein gemeinsames Essen, der Besuch eines Fußballspiels etc.), aber auch, welche „Bestrafung“ erfolgt, wenn die Einhaltung der Regeln nicht klappt (z. B. Einschränkung von Freizeitaktivitäten, Übertragung von Hausarbeiten etc.)
„Morgen feiert meine 16-jährige Tochter bei uns zu Hause eine Party. Wir haben nach langen Diskussionen zugestimmt, dass die Party in unserem Partykeller stattfinden kann. Lange Diskussionen deshalb, weil bei der letzten Party einige Jungs Wodka-Flaschen eingeschmuggelt hatten. Bis wir das mitbekommen hatten, war es zu spät und einige Jungs ziemlich angetrunken. Wie können wir so etwas verhindern?“
Das ist eine Frage, die uns auch in den Workshops immer wieder gestellt wird. Auch hier gilt: Vereinbaren Sie vor der Party mit Ihrer Tochter klare Regeln! Damit diese auch eine gewisse Gültigkeit haben, ist es hilfreich, die Regeln vorher aufzuschreiben oder symbolisch von der Tochter unterschreiben zu lassen. Damit trägt sie die Verantwortung für die Party und das Verhalten der Freunde. Vereinbaren Sie, dass es, wie bei einer Disco auch, eine Art Einlasskontrolle gibt. Wenn Sie also festgelegt haben, dass es auf der Party keine Spirituosen oder spirituosenhaltige Getränke gibt, da die Gäste noch keine 18 Jahre alt sind, sollte das auch kontrolliert werden. Die eingeschmuggelten Flaschen sollten dann von der Tochter (besser als von den Eltern) kassiert werden. Versuchen Sie immer die Jugendlichen in die Einhaltung von Regeln einzubeziehen, es nutzt wirklich nichts, wenn Sie alle 30 Minuten einen Kontrollgang machen. Dann wird sich die Party schnell auf die Straße verlagern. Weitere Regeln können z. B. auch sein, dass im Laufe des Abends keine alkoholhaltigen Getränke nachgekauft werden oder dass keine alkoholhaltigen Getränke außerhalb des Partykellers getrunken werden dürfen. Setzen Sie sich also mit Ihrer Tochter vorher zusammen und überlegen Sie gemeinsam, welche Spielregeln für die Party gelten sollen! Vergessen Sie nicht, auch nach der Party ein Gespräch über die Einhaltung der Regeln zu führen und mögliche Konsequenzen für das nächste Mal zu ziehen.
„Wie kann man betrunkene Teenager ansprechen, die man auf der Straße bemerkt und denen man helfen möchte? Bevor oder nachdem man die Polizei verständigt hat?“
Wenn Sie betrunkene Jugendliche auf der Straße antreffen, versuchen Sie die Situation einzuschätzen. Ihr Handeln ist immer dann angezeigt, wenn damit bestimmte Gefahren verbunden sind:
Die Jugendlichen gefährden sich selbst und/oder andere. Sie begeben sich beispielsweise in gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Hier sollte die Polizei eingeschaltet werden, um Gefahr abzuwenden. So eine Situation können Sie kaum alleine auflösen. Bis die Polizei eintrifft, können Sie versuchen, ruhig und sachlich mit den Jugendlichen zu reden. Es ist jedoch wichtig, sich an dieser Stelle nicht zu überschätzen, denn das Einschreiten von Passanten kann auch Aggressionen hervorrufen bzw. abgelehnt oder ignoriert werden.
Die Jugendlichen befinden sich aufgrund des Alkoholkonsums in einem kritischen gesundheitlichen Zustand (sie sind nicht ansprechbar oder bewusstlos). In diesem Fall sollten Sie schnell handeln und den Notarzt (112) rufen. Eine bewusstlose Person sollten Sie immer in die stabile Seitenlage bringen, bis der Notarzt eintrifft.
„Hallo, ich bin am Wochenende auf einem Geburtstag eigeladen. Der Gastgeber wird 17, er feiert an einem öffentlichen Grillplatz. Ich weiß nicht genau, wie alt alle eingeladenen Personen sind, aber die meisten von inen sind 16-17 Jahre alt und ich glaube ein Junge ist sogar erst 15. Kann ich, als 18-Jährige, irgendwie von der Polizei belangt werden, wenn in meinem Beisein Minderjährige haren Alkohol trinken? Ich habe nicht vor selber Alkohol mitzubringen, höchstens einen Sekt wenn überhaupt, den müssten sie also selber organisieren, und ausschenken oder ihnen in die Hand drücken werde ich auch nichts. Ich habe Angst, das ich mit meinen 18 automatisch die Verantwortung übernehmen muss und dann schuldig bin... Vom trinken abhalten werde ich sie nicht können, dann müsste ich schon gar nicht hingehen :(“
Grundsätzlich können wir Dir keine juristische Beratung geben. Aber prinzipiell haben die Eltern die Aufsichtspflicht für Minderjährige und nicht gleichzeitig anwesende Volljährige. Als einziger Erwachsener solltest Du natürlich schon auch Verantwortung übernehmen und ein gutes Vorbild für die Jüngeren sein. Wenn also die Party aus dem Ruder zu laufen droht, weil einzelne z. B. zu viel Alkohol konsumieren, dann solltest Du versuchen, darauf Einfluss zu nehmen.
Das Jugendschutzgesetz ist für den Konsum von Alkohol eine gute Richtschnur und daher sollten Minderjährige auch keine Spirituosen oder spirituosenhaltigen Getränke konsumieren bei der Party. Auch wenn Du das nicht verbieten kannst, kannst Du das klar als Deine Haltung zum Ausdruck bringen. Damit bist Du noch nicht „haftbar“, aber Du hast die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken, dass die Party für alle in toller Erinnerung bleibt.
„Durch die Corona-Zeit hat sich unser Sohn einen neuen Freundeskreis angeschlossen. Ich kenne die Jungs leider nicht und es wird auch keiner vorgestellt! Ich rieche nur, dass unser Sohn häufig nach Rauch stinkt. Nach mehreren Gesprächen kam raus, dass er mitgeraucht hat. Ich habe ihm sehr deutlich klar gemacht, was ich davon halte, zumal ich die Befürchtung habe, das die neuen unbekannten Jungs auch Kiffen. (Nach dem Geruch und den kleinen Tüten im Waldgebiet, die immer von den Hunden beschnüffelt werden). Aber das hat unser Sohn verneint. Bei den „neuen Freunden (14-15 Jahre) steigt fast jedes Wochenende irgendwo privat eine Party. Angeblich immer bis Open End... (weil die Eltern nicht da sind). Einige Feiern haben wir bis 24 Uhr erlaubt. Das eine Mal rief er an und fragte nach einer Verlängerung bis 1.30 Uhr.
Langsam meint unser Sohn, dass dieses lange wegbleiben selbstverständlich ist und wird immer motziger und unhöflicher, wenn wir 23.00 Uhr sagen. Seitdem keine Schule mehr ist, fehlt jegliche Struktur. Die Kinder leben nur noch in der Handy- und Mediawelt, lange schlafen und Nachts abhängen. Ich bekomme ihn auch gar nicht aus der neuen Gruppe raus, weil die vernünftigen Jungs zu uncool geworden sind.
Wie lange dürfen Kinder generell mit 15 auf „privaten Feiern“ teilnehmen?“
Um gleich auf Ihre letzte Frage einzugehen: In Deutschland gibt es dazu keine Gesetzgebung, wann ein Kind Zuhause sein soll. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes gelten nur für den öffentlichen Bereich, sind aber auch eine gute Richtschnur für den privaten Rahmen. Hier finden Sie eine Übersicht:
Das heißt, dass die Eltern gefragt sind, eine altersgerechte Regelung für das „Nachhausekommen“ zu finden und ihrer Aufsichtspflicht entsprechend nachkommen müssen. Wenn andere Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen, sollten das für Sie kein Grund sein, sich davon „anstecken“ zu lassen. Sie haben ja sehr richtig Ihren Standpunkt zum Thema Rauchen klargemacht. Das sollten Sie auch zu den Themen Uhrzeiten, Kiffen und zum Thema Alkohol, denn gerade jetzt braucht Ihr Sohn eine verlässliche und konsequente Haltung von Ihnen, an der er sich orientieren kann. Das bedeutet nicht, dass er sich dann immer an alle Regeln sofort halten wird (Austesten und Regelübertretungen gehören zum Erwachsenwerden dazu), aber ihm muss ganz klar sein, was ein Regelverstoß ist und welche Konsequenzen dieser im Zweifelsfalle nach sich zieht (z. B. Handyverbot für eine bestimmte Zeit oder eben einmal ein Wochenende zu Hause und Mithelfen im Haushalt). Das sind dann alles keine Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dass Sie immer der allerbeste Kumpel Ihres Sohnes sind. Aber das sind Sie ja auch nicht, sondern Sie sind Elternteil und tragen Verantwortung und wollen Schaden von Ihrem Sohn fernhalten. Das sollten Sie ihm auch so erklären!
Um die Handy- und Medienwelt wieder ein wenig zurückzudrängen, sollten Sie gemeinsame aktive Unternehmungen anstreben, die auch Ihrem Sohn Spaß machen könnten. Auch wenn das Veranstaltungsangebot aktuell leider noch beschränkt ist, finden Sie sicher eine Aktivität, die Ihnen beiden Spaß macht, z. B. eine Mountainbike-Tour, ein Besuch im Kletterpark (hat auch etwas mit Grenzen austesten zu tun) etc.
„Ich wollte meinen 18. in einem Raum feiern den wir mieten werden. Es werden nur eingeladene Gäste erwartet (ca. 40 Leute), darunter auch unter 18-jährige. Es ist somit eine private Veranstaltung von mir. Ich weiß dass Jugendliche unter 18 keine Spirituosen trinken dürfen, jedoch dies nicht bei privaten Veranstaltungen gilt. Falls die Polizei wegen Lärmbelästigung vorbei kommen sollte, sieht dass die Jugendlichen z.B. Wodka trinken... Gibt es dafür eine Strafe? Oder vielleicht auch dass diese nach 00:00 Uhr noch da sind? Muttizettel sind ja auch nur bei öffentlichen Veranstaltungen erforderlich. Wäre es sinnvoll dass jeder Gast unter 18 einfach eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitnimmt, wo steht, dass diese Spirituosen trinken dürfen und nach 00:00 noch weiter mit uns feiern dürfen?“
Sich als Gastgeber vor einer Party Gedanken zu machen, ist verantwortungsbewusst und dringend geboten.
Es stimmt zwar, dass bei einer privaten Veranstaltung das Jugendschutzgesetz offiziell nicht greift, aber das heißt im Umkehrschluss nicht, dass man gar nicht belangt werden kann, wenn ein Gast zu Schaden kommt oder verletzt wird. Damit die Party wirklich privat bleibt, solltest Du also auf jeden Fall darauf achten, dass nur geladene Gäste Zutritt bekommen. Sonst wird die Party eventuell als öffentliche Veranstaltung eingestuft, und das kann eine Menge Ärger nach sich ziehen.
Der Jugendschutz stellt eine sehr gute Grundlage dar, um verantwortungsbewusst eine Party zu planen. Ich denke, Dir liegt sicher sehr viel daran, dass bei der Party ausgelassen gefeiert wird, aber auch niemand zu Schaden kommt.
Spirituosen sollten den volljährigen Gästen vorbehalten sein, und die Menge der alkoholhaltigen Getränke sollte so gewählt werden, dass pro Person max. 2-3 Drinks vorgesehen sind. Natürlich solltest du auch ausreichend nichtalkoholische Getränke einplanen.
Mit dem „Muttizettel“ kann eine erziehungsberechtigte Person (in der Regel die Eltern) einer anderen volljährigen Person einen so genannten „Erziehungsauftrag“ erteilen, um sich als Jugendlicher z.B. nach 24 Uhr noch in einem Club aufzuhalten. Dafür muss die erziehungsbeauftragte Person aus dem „Muttizettel“ aber auch nüchtern und im gleichen Raum die Aufsicht aktiv ausüben! Auf keinen Fall erlaubt der „Muttizettel“, dass Minderjährige in der Öffentlichkeit (z. B. in einem Club) Spirituosen konsumieren dürften.
Wie gesagt gelten diese jugendschutzrechtlichen Regeln nur für öffentliche Veranstaltungen, aber Sie bieten Dir eine gute Richtschnur, damit auch bei einer privaten Party nichts aus dem Ruder läuft. Denn wenn jemand zu Schaden kommt, ist nicht nur die schöne Stimmung dahin, sondern es stellt sich auch die Frage der Haftung. Dafür gibt es keine Vollkasko-Versicherung. Es hilft nur eine verantwortungsbewusste Planung, bei der Du auch die Eltern
„Mein Sohn (18) betrinkt sich am Wochenende immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit. Am Tag danach tritt die große Katerstimmung ein: er bereut alles, beteuert, das dies nicht mehr vorkommen wird und nach zwei Wochen hat er sich wieder nicht mehr unter Kontrolle. Trotz Blessuren bis hin zur Gehirnerschütterung durch Sturz zieht er keine Lehren aus seinem Verhalten. Da er volljährig ist, kann (und will) ich ihm keinen Hausarrest geben, weiß aber einfach nicht mehr weiter.“
Wie Sie schon richtig bemerkt haben, ist Ihr Sohn mit 18 Jahren erwachsen, und Sie können ihm keinen Hausarrest geben. Allerdings, solange er zu Hause wohnt, können Sie schon klare Grenzen setzen. Sie können es zur Bedingung machen, dass – wenn er weiter zu Hause bei Ihnen wohnen möchte – er nicht mehr sturzbetrunken in der gemeinsamen Wohnung auftaucht. Das ist sicher schwer, da Sie Ihren Sohn nicht verlieren möchten, aber Sie sollten die möglichen Konsequenzen klar und deutlich formulieren. Kommen diese Ereignisse regelmäßig vor, sollten Sie Ihrem Sohn dringend raten, sich professionelle Hilfe z. B. in einer Suchthilfeeinrichtung zu holen, denn er bereut ja, was er im Zustand des Betrunkenseins anstellt. Es ist also davon auszugehen, dass er nüchtern einen Weg aus diesem Dilemma sucht. In einer Beratungsstelle kann er mit einem erfahrenen Suchtberater offen über die Gründe seiner ‚Ausfälle’ sprechen und neue Lösungskonzepte erarbeiten. Dieser Weg sollte professionell betreut werden.
„Mein Sohn will zur Geburtstagsparty eines Freundes (16) gehen, wo auch übernachtet werden soll. Die anderen Gäste kenne ich nicht, die Eltern des Gastgebers sind auch während der Nacht nicht zu Hause. Mir ist nicht wohl dabei und ich möchte das nicht erlauben.“
Grundsätzlich sollten Sie die Entscheidung, ob Sie Ihrem Sohn die Teilnahme an der Geburtstagsparty erlauben oder nicht, auch von Ihrem Bauchgefühl abhängig machen. Wenn Sie also ein schlechtes Gefühl haben, wenn Ihr Sohn dort hingeht, dann hat das ja auch gute Gründe, die Sie geschildert haben. Sie sollten Ihre Bedenken und Sorgen bei Ihrem Sohn offen ansprechen. Am Ende sollte Ihre Entscheidung davon abhängig sein, inwiefern Sie Ihrem Sohn vertrauen, dass er sich an Absprachen (keine alkoholhaltigen Getränke als 15-jähriger, feste Abholzeit etc.) hält. Grundsätzlich sollten Sie sich als Elternteil natürlich für den Freundeskreis Ihres Kindes interessieren und wissen, mit wem es seine Freizeit verbringt. Dann ist es auch einmal möglich, sich im Vorfeld einer solchen Party mit anderen Eltern darüber auszutauschen, dass die Eltern des minderjährigen Gastgebers natürlich Verantwortung tragen, wenn eine Party in deren Räumlichkeiten stattfindet. Aus Ihrer Frage höre ich jedoch heraus, dass Sie eher bezweifeln, dass bei dieser Party jemand darauf achtet, dass z. B. der Jugendschutz in Bezug auf alkoholhaltige Getränke eingehalten wird. Ein Patentrezept und eine Standardantwort gibt es auf Ihre Frage trotzdem nicht, denn das hängt immer vom Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind ab. Da Sie aber bereits für sich entschieden haben, dass Sie die Teilnahme eher nicht erlauben wollen, sollten Sie dies auch mit Ihren Sorgen begründen und auf die Gefahren hinweisen, die Anlass zu dieser Sorge sind. Dazu finden Sie auf dieser Seite viele Anregungen. Vielleicht können Sie Ihrem Sohn als Belohnung für sein Verständnis einen gemeinsamen Ausflug, Schwimmbadbesuch oder Konzertbesuch mit seinen Freunden in Aussicht stellen.
„Meine Tochter (15) kommt immer häufiger spät abends mit Freunden nach Hause und riecht nach Alkohol. Was kann ich als besorgte Mutter tun, dass sie in ihrem Alter nicht mehr so viel trinkt?“
Dass Ihre Tochter ab einen gewissen Alter mehr Zeit mit den Freunden verbringt ist ganz normal. Auch dass sie ihre Grenzen austestet. Sie sollten auf keinen Fall die große Standpauke halten, sondern erst mal im Gespräch die Gründe suchen, warum Ihre Tochter Alkohol getrunken hat. Ist es der Gruppendruck? Hat Ihre Tochter Stress in der Schule? Liebeskummer? Erst wenn Sie die Hintergründe wissen, können Sie andere Wege aufzeigen, ein Problem zu lösen als mit Alkohol! Wie gesagt, Standpauken bringen nichts! Zeigen Sie Ihrer Tochter, dass sie mit allen Problemen zu ihren Eltern kommen kann! Fragen Sie auch, wo Ihre Tochter Alkohol trinken konnte, denn als 15-Jährige sollte sie noch keinen Alkohol ausgeschenkt bekommen. Wenn Sie so ein „Schwarzes Schaf“ in Handel oder Gastronomie ausmachen können, beschweren Sie sich als engagierte Mutter bei der Geschäftsleitung.
„Der 14-jährige Sohn einer Bekannten lädt regelmäßig zu Partys zu sich nach Hause ein, wenn die Mutter über Nacht nicht da ist. Er hat mit seiner Mutter die Vereinbarung getroffen, dass danach alles wieder ordentlich aufgeräumt und sauber ist. Zusätzlich legt die Mutter die Verantwortung in die Hände der teilnehmenden Jungs/ bzw. Eltern, indem sie sagt, alle wissen Bescheid, dass keine Aufsichtsperson da ist und wer (Eltern) sich damit unwohl fühlt, kann ja seinem Kind ein nein für die Party aussprechen. Auf diesen Partys wird sehr viel Alkohol getrunken und gekifft. Und es werden von mal zu mal mehr Teilnehmer. Mein Problem ist, dass ich meinem Sohn die Teilnahme wegen der Gruppenzugehörigkeit etc. nicht verbieten will. Aber ich habe jedes Mal ein sauschlechtes Gefühl damit, weil am Ende kein Erwachsener da ist, der die Jugendlichen einfangen könnte. Wahrscheinlich muss erst einer im Krankenhaus aufwachen... und wer hat dann die Verantwortung dafür? Ich, weil ich ihm die Teilnahme erlaubt habe oder die Mutter, die an diese Sache unbekümmert herangeht?“
Ihre konkrete Frage am Ende zielt ja darauf ab, zu klären, wer nun die (juristische) Verantwortung hat, wenn etwas passiert, Sie oder die Mutter des Jungen, bei dem die Partys stattfinden. Das ist ja am Ende eine rein juristische Frage, die aber erst dann relevant wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Das sollten Sie vermeiden! Ganz klar: Ihre Verantwortung als Mutter eines 14-Jährigen sollte nie aufhören, auch nicht wenn Ihr Sohn in einem anderen Haus eine Party feiert. So sollten Sie die Frage vielleicht gar nicht formulieren. Sie sollten sich fragen, ob es richtig ist, Ihrem 14-jährigen Sohn die Teilnahme an diesen Partys weiter zu erlauben, wenn dort Alkohol konsumiert wird (obwohl er laut Jugendschutzgesetz noch nicht das erforderliche Alter hat) und wenn dort illegale Drogen konsumiert werden. Wir würden Ihnen empfehlen, in einem offenen Gespräch anzusprechen, dass Sie sich große Sorgen machen, wenn er zu diesen Partys geht und dass Sie dies in seinem eigenen Interesse nicht wünschen. Vielleicht müssen Sie es dann aushalten, dass Ihr Sohn es einmal uncool findet, wenn Sie ihm dies nicht mehr erlauben, weil Sie es für gefährlich halten. Es ist Ihre Verantwortung als Mutter, auch einmal Nein zu sagen und klare Grenzen aufzuzeigen.
Am Scheidberg 2
56203 Höhr-Grenzhausen
Rheinland-Pfalz
Teilnahme anfragen
„Der Abend war sehr informativ und gewinnbringend, vor allen Dingen die Fallbeispiele und der offene Austausch waren sehr gelungen. Insgesamt wirklich eine erfolgreiche Veranstaltung, die wir gerne im übernächsten Schuljahr erneut anbieten würden. Recht herzlichen Dank für die Organisation und Unterstützung.“
Simone Jodaitis
Wiedtal-Gymnasium, Neustadt/Wied
„Der Bundeselternrat unterstützt die Initiative ‚Klartext reden!’ von Anfang an. ‚Klartext reden!’ hat das Ziel, die Erziehungskompetenz von Eltern zum Thema Alkoholprävention in der Familie zu stärken. Auch Eltern brauchen Unterstützung und einen konstruktiven Austausch auf Augenhöhe, wenn es darum geht, die vielfältigen Herausforderungen in der Erziehung zu meistern. Die Familie stellt eine Schlüsselstelle für das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken dar. Als größte Interessensvertretung von Eltern in Deutschland freuen wir uns, dass die Infoveranstaltungen an Schulen nach der Pandemie-Pause wieder angelaufen sind.“
Christiane Gotte
Vorsitzende des Bundeselternrates
„Der Klartext reden!-Infoabend zum Thema ‚Alkoholprävention in der Familie‘ ist bei den teilnehmenden Eltern sehr gut angekommen. Es fand ein gewinnbringender Austausch mit Präventionsexpertin Helga Müssenich statt. Als Diplom-Sozialarbeiterin und Expertin für Suchtfragen gelang es Frau Müssenich, sachkompetent auf die Fragen der Eltern einzugehen und gemeinsam mit diesen viele praxisnahe Handlungsstrategien herauszuarbeiten. Frau Müssenich erklärte unter anderem, wie es gelingt, die eigenen Kinder darin zu bestärken, ‚Nein‘ zu sagen, wenn es im Freundeskreis oder bei Festen zu Trinkaufforderungen oder Trinkspielen kommt. Vielen Dank an die Referentin des Abends und auch das Klartext-Team für die Organisation.“
Nathalie Evers-Stumpf
Stellvertretende Schulleiterin an der Christine-Koch-Schule in Eslohe
„Am 22.02.24 durften wir Frau Follmann-Muth (Dipl.-Sozialpädagogin) am Siegtal-Gymnasium in Eitorf begrüßen. Die Referentin vermittelte den Eltern auf anschauliche Weise und mit praxisnahen Beispielen, wie sie das Gespräch über das Thema Alkoholkonsum mit ihren Kindern initiieren und führen können. Dabei wurden unter anderem die körperlichen Folgen und Gefahren des Alkoholkonsums im Jugendalter behandelt, sodass die Eltern ihre Wissensgrundlage für das Gespräch mit ihren Kindern erweitern konnten. Zudem wurden die Eltern angeregt, ihren eigenen Alkoholkonsum zu reflektieren, um stets als gutes Vorbild zu agieren. Insgesamt war der Inhalt des Vortrags ‚Klartext reden!‘ äußerst hilfreich und lieferte viele wertvolle Informationen, um das Thema Alkoholkonsum mit den eigenen Kindern offen und verantwortungsbewusst anzusprechen. Wir bedanken uns recht herzlich!"
Ann-Katrin Philipp
Lehrerin am Siegtal-Gymnasium in Eitorf
„Am 21.06.2023 fanden 20 interessierte Eltern den Weg zum Workshop ‚Klartext reden!‘ an unsere Schule. Im Dialog mit der Referentin Barbara von Arnim bot sich den Eltern die Möglichkeit, ihre eigene Rolle und Vorbildfunktion zum Thema Alkohol zu reflektieren und ggf. neue Ansätze für die Kommunikation mit ihren Kindern zu entwickeln. Die Veranstaltung stärkte das Bewusstsein für die Risiken des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen und ermutigte die Eltern, eine aktive Rolle bei der Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol einzunehmen."
Matthias Klein
Beratungslehrkraft für Suchtprävention an der Integrierten Gesamtschule Horhausen
„Die Veranstaltung ‚Klartext reden‘ wurde von der Elternschaft sehr positiv aufgenommen. Frau Follman-Muth ist es gelungen, neben allgemeinen Informationen auch die individuellen Situationen und Fragestellungen der Eltern zu besprechen. Wie kann ich mit meinem Kind ins Gespräch kommen, ohne dass es abblockt? Wie verhalte ich mich als Vorbild? Wie kann ich Grenzen setzen? Mit ihren praxisnahen Tipps hat Frau Follman-Muth die richtigen Worte gefunden, ohne dabei belehrend zu wirken. Und genau das brauchten die Eltern!"
Irina Weiand
Konrektorin an der Ernst-Barlach-Realschule plus in Höhr-Grenzhausen
„Bei den ‚Klartext reden!‘-Veranstaltungen gewinnen Eltern Sicherheit im Umgang mit dem Thema ‚Alkoholprävention‘. Die Hilfestellungen und praktischen Tipps der Präventionsexpertinnen und -experten zeigen unter anderem, wie es gelingen kann, unverkrampft mit den eigenen Kindern ins Gespräch zu kommen. Das Konzept der ‚Klartext reden!‘-Veranstaltungen kenne ich schon seit längerem und finde es sehr sinnvoll, daher übernehme ich gerne erneut die Schirmherrschaft über eine ‚Klartext reden!‘-Veranstaltung in meinem Landkreis.“
Sebastian Schuster
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
„Der Elterninformationsabend ‚Klartext reden’ zur Alkoholprävention am 15.03.2023 an der Kaiserin Augusta Schule ist von vielen Eltern aus den Stufen 5 bis 10 wahrgenommen worden. Ein vertrauensvoller und reger Austausch im Plenum ermöglichte es den Eltern ihre Situationen zu schildern sowie Fragen zu ihren ganz persönlichen Herausforderungen zu stellen, welche die Referentin Frau Follmann-Muth professionell beantwortete. Wir hoffen mit dieser Präventionsveranstaltung den Teilnehmenden durch Informationen rund um das Thema Alkohol zu mehr Handlungssicherheit verholfen zu haben und wünschen uns, dass die Eltern ihre Erfahrungen mit anderen Eltern teilen, sodass möglichst viele von der Veranstaltung partizipieren können."
Kirsten Rochholz
Schulsozialberatung an der Kaiserin-Augusta-Schule, Köln
„Kinder lernen den Umgang mit Alkohol weitgehend von ihren Eltern. Wir können Alkohol nicht verbieten, aber wir können seinen verantwortungsvollen Genuss vorleben und in kindgerechter Weise auf seine Risiken hinweisen. Initiativen wie diese fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken in unserer Gesellschaft. Deshalb engagiere ich mich hier und freue ich mich sehr darüber, dass auch in diesem Jahr zwei Schulen aus meiner Region dabei sind.“
Ulrike Müller
Mitglied des Europäischen Parlaments
„Eltern haben als Vorbilder entscheidenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Kinder. Daher ist es wichtig, dass Eltern Verantwortung übernehmen, damit Kinder und Jugendliche einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken entwickeln können. Dass dies nicht immer einfach ist, weiß ich als Vater von drei erwachsenen Kindern sehr gut. Da ist der Austausch mit anderen Eltern manchmal sehr hilfreich, damit Eltern motiviert bleiben, das Richtige zu tun, auch wenn es anstrengend wird. In den ‚Klartext reden!‘-Veranstaltungen erarbeiten Eltern gemeinsam anhand von praxisnahen Beispielen, wie sie das Thema ‚Alkohol‘ offen ansprechen, klare Grenzen festlegen und auch durchsetzen können. Die Tipps und Anregungen der Präventionsexperten stärken Eltern in ihren Erziehungskompetenzen und helfen ihnen, souveräner mit dem Thema ‚Alkoholprävention‘ umzugehen. Aufgrund der positiven Resonanz der vergangenen Veranstaltungen habe ich sehr gerne erneut die Schirmherrschaft über die ‚Klartext reden!‘-Workshops übernommen und freue mich, dass Eltern im Neckar-Odenwald-Kreis von dem Angebot profitieren.“
Alois Gerig
MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
„Ich bin überrascht wie viele neue Informationen die Eltern an dem Abend mitnehmen konnten. Der Mix aus interessanten Hintergrundinformationen zum Thema ‚Alkohol’ und lebensnahen Beispielen hat den Eltern besonders gut gefallen. Die Referentin Frau Müssenich hat allen Eltern ins Bewusstsein gerufen, wie wichtig es ist, offene und ehrliche Gespräche mit den eigenen Kindern zu führen. Vielen Dank für das tolle Angebot!“
Nunzia La Delfa
Beratungslehrkraft für Suchtprävention und Drogenfragen an der Gerhart-Hauptmann-Schule, Griesheim
„Der Elternworkshop zum Thema ‚Alkohol’ der Initiative ‚Klartext reden!’ wurde von der Elternschaft gut aufgenommen. Der Workshop war zielgruppenorientiert und sehr gut organisiert. Das freundliche und kompetente Auftreten der Referentin war sehr angenehm und es entwickelte sich ein offener Austausch mit den Eltern. Ein sehr gelungener Abend.“
Jochen Bär
Schulleiter des Herzog-Christoph-Gymnasiums, Beilstein
„Der ‚Klartext reden!’ -Workshop lief in einer Art Frage-Antwort-Spiel zwischen der Referentin Frau von Arnim und den Eltern, wobei die Eltern durchaus auch Ihre eigenen Erfahrungen miteinbringen konnten. Mit vielen Tipps wurden Hilfestellungen gegeben, wie man zum Beispiel erkennt, dass Jugendliche ein problemhaftes Verhalten bezüglich Alkohol haben oder wie man am besten reagiert, wenn sie betrunken nach Hause kommen. Nochmals herzlichen Dank für die Mithilfe bei der Organisation von ‚Klartext reden!’ am Geschwister-Scholl-Gymnasium. Es war ein sehr gewinnbringender Abend für uns alle.“
Jan Viktorin
Lehrer und Drogenpräventionsbeauftragter des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Röthenbach
„Der zweite ‚Klartext reden! ’-Workshop, der an unserer Schule stattgefunden hat, war für alle Anwesenden lehrreich und informativ. Auch bei schwierigen Fragen wusste die Referentin praxisnahe Erziehungstipps mit an die Hand zu geben. Ich denke, es war eine gute Erfahrung für die Eltern, mit einer Diplom-Psychologin über den Umgang mit Alkohol in der Erziehung zu sprechen.“
„Ich persönlich finde es hervorragend, dass wir in der Schule die Möglichkeit hatten, kostenlos eine Suchtexpertin mit diesem Eltern-Workshop zu bekommen. Frau Follmann-Muth hat die Auswirkungen des Alkoholkonsums ausführlich und klar dargestellt. Im Dialog ergaben sich bei den Eltern weitergehende Fragen, die individuell beantwortet wurden. Es gibt selten die Möglichkeit, mit jemandem persönlich über dieses Thema sprechen zu können. Schade für jeden, der nicht teilgenommen hat.“
Andreas Schmidt-Tesch
Elternbeiratsvorsitzender an der Staatlichen Realschule Buchloe
„Für die Eltern unserer 400 Schülerinnen und Schüler biete ich gerne ‚Klartext reden!’- Elterninformationsabende an. Auch der zweite Workshop fand dank Referent Dr. Settertobulte in angenehmer Atmosphäre statt und führte zu einer anregenden Diskussion zwischen dem Experten und den Anwesenden darüber, wie das Thema Alkohol bereits in frühen Jahren bei den Kindern angesprochen werden kann. Besonders die Vertrauensbasis, auf der ein gutes Gespräch stattfindet, wird zwischen Eltern und Kindern früh gelegt. Die kompetente Unterstützung der Referenten des ‚Klartext reden!’-Teams wird von den Eltern sehr positiv aufgenommen. Ich freue mich auf weitere gelungene Abende!“
Björn Ahlsleben
Schulleiter der Europaschule „Am Gröpertor“
Wie kommt ein „Klartext reden!“-Infoabend an meine Schule?