Dirk Wiese, MdB, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, übernimmt die Schirmherrschaft über eine „Klartext reden!“-Eltern-Informationsveranstaltung zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien.
Björn Franken, MdL NRW (CDU), Digitalpolitischer Sprecher und Beauftragter für Industrie und mittelständisch produzierende Unternehmen der CDU-Landtagsfraktion, übernimmt die Schirmherrschaft über „Klartext reden!“-Eltern-Informationsveranstaltung in Eitorf zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien.
Prof. Dr. med. Helmut J. Wieler, ehemaliger Direktor der Klinik für Nuklearmedizin im Bundeswehrzentralkrankenhaus und am Klinikum Kemperhof in Koblenz, übernimmt die Schirmherrschaft über „Klartext reden!“-Elternworkshop in Höhr-Grenzhausen zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien.
Dr. Peter Enders, Landrat des Kreises Altenkirchen, übernimmt die Schirmherrschaft über „Klartext reden!“-Elternworkshop in Horhausen zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien.
Serap Güler, MdB (CDU/CSU), Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschland, stellvertretende Parteivorsitzende der CDU Köln, übernimmt die Schirmherrschaft über „Klartext reden!“-Elternworkshop in Köln zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien.
Alois Gerig, MdB, ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft übernimmt die Schirmherrschaft über drei „Klartext reden!“-Eltern-Workshops zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien.
Alkoholprävention in Familien – „Klartext reden!“-Elternworkshop in Königswinter unter der Schirmherrschaft von Landrat Sebastian Schuster stärkt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
Im Rahmen der bundesweiten Initiative „Klartext reden!“ zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien findet am 13. Februar 2019 um 19:30 Uhr ein Eltern-Workshop an der Hochschule Geisenheim University in Geisenheim statt.
Ulrike Müller, Europaabgeordnete der Freien Wähler in Brüssel und in Straßburg, übernimmt die Schirmherrschaft über zwei Eltern-Informationsveranstaltungen der Initiative „Klartext reden!“
„Unsere Tochter möchte am Wochenende in ihren 16. Geburtstag reinfeiern. Es kommen ca. 16 Jugendliche (Alter zwischen 15 und 16), die bei uns zuhause feiern wollen. Wir sollen nicht anwesend sein, so dass die Jugendlichen feiern können. Es werden wahrscheinlich auch Spirituosen mitgebracht (Wodka usw.). Mir als Vater ist bei der ganzen Sache nicht wohl dabei. Machen wir uns als Eltern strafbar, wenn die unter 18-Jährigen ‚harten Alkohol' trinken?“
Antwort:
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen "nur" in der Öffentlichkeit, also in Gaststätten, Diskotheken, oder bei Veranstaltungen. Aber das Jugendschutzgesetz ist auch für den privaten Bereich eine gute Richtschnur. Der Konsum von Spirituosen sollte auch im privaten Bereich Erwachsenen (18+) vorbehalten bleiben. Als Eltern sind Sie auch hier gefordert, Verantwortung zu übernehmen, Grenzen zu setzen und auch durchzusetzen (zum Beispiel, dass unter 18-Jährige bei Ihnen zuhause keine Spirituosen trinken dürfen). Bitte bedenken Sie, dass Sie im schlimmsten Fall Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und für Schäden zur Verantwortung gezogen werden könnten. Die Regeln und Grenzen sollten Sie mit Ihrem Kind gemeinsam definieren und auch erklären, warum Sie diese Regeln für wichtig erachten – auch im Sinne der Anwesenden, damit niemand zu Schaden kommt. Deshalb möchten wir Sie motivieren, bei der Party auch einmal die Freunde der Kinder persönlich kennenzulernen, damit Sie wissen, wer hier wie feiern möchte. Das findet Ihre Tochter dann zwar extrem uncool, aber fanden wir nicht alle mal die Eltern uncool? So können Sie z. B. einschätzen, ob noch Alkohol von Gästen mitgebracht wurde und im Zweifelsfall einschreiten, wenn das gegen die vereinbarten Regeln verstößt.
„Mein Sohn (15 Jahre) will eine Party feiern, auf der es auch Alkohol geben soll. Was muss ich dabei beachten?“
Antwort:
Prinzipiell sollten Sie als Eltern Ihrem Sohn klarmachen, dass Bier, Wein oder Sekt nur von Gästen konsumiert werden dürfen, die älter als 16 sind, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke sind erst ab 18! Das gilt bei Ihnen zu Hause genau so wie in jeder Kneipe! Ihr Sohn sollte die Spielregeln mit seinen Freunden im Vorfeld besprechen, damit diese nicht mit „falschen Erwartungen“ anrücken.
Weiterhin sollten Sie mit Ihrem Sohn fest vereinbaren,
dass niemand alkoholische Getränke mitbringen darf und dies auch kontrolliert wird,
dass keine alkoholischen Getränke während der Party nachgekauft werden, wenn im Verlauf des Abends der Alkohol ausgeht,
welche "Belohnung" Ihr Sohn erhält, wenn die vereinbarten Regeln eingehalten werden (z. B. einen gemeinsamen Konzertbesuch, ein gemeinsames Essen, der Besuch eines Fußballspiels etc.), aber auch, welche „Bestrafung“ erfolgt, wenn die Einhaltung der Regeln nicht klappt (z. B. Einschränkung von Freizeitaktivitäten, Übertragung von Hausarbeiten etc.)
„Morgen feiert meine 16-jährige Tochter bei uns zu Hause eine Party. Wir haben nach langen Diskussionen zugestimmt, dass die Party in unserem Partykeller stattfinden kann. Lange Diskussionen deshalb, weil bei der letzten Party einige Jungs Wodka-Flaschen eingeschmuggelt hatten. Bis wir das mitbekommen hatten, war es zu spät und einige Jungs ziemlich angetrunken. Wie können wir so etwas verhindern?“
Antwort:
Das ist eine Frage, die uns auch in den Workshops immer wieder gestellt wird. Auch hier gilt: Vereinbaren Sie vor der Party mit Ihrer Tochter klare Regeln! Damit diese auch eine gewisse Gültigkeit haben, ist es hilfreich, die Regeln vorher aufzuschreiben oder symbolisch von der Tochter unterschreiben zu lassen. Damit trägt sie die Verantwortung für die Party und das Verhalten der Freunde. Vereinbaren Sie, dass es, wie bei einer Disco auch, eine Art Einlasskontrolle gibt. Wenn Sie also festgelegt haben, dass es auf der Party keine Spirituosen oder spirituosenhaltige Getränke gibt, da die Gäste noch keine 18 Jahre alt sind, sollte das auch kontrolliert werden. Die eingeschmuggelten Flaschen sollten dann von der Tochter (besser als von den Eltern) kassiert werden. Versuchen Sie immer die Jugendlichen in die Einhaltung von Regeln einzubeziehen, es nutzt wirklich nichts, wenn Sie alle 30 Minuten einen Kontrollgang machen. Dann wird sich die Party schnell auf die Straße verlagern. Weitere Regeln können z. B. auch sein, dass im Laufe des Abends keine alkoholhaltigen Getränke nachgekauft werden oder dass keine alkoholhaltigen Getränke außerhalb des Partykellers getrunken werden dürfen. Setzen Sie sich also mit Ihrer Tochter vorher zusammen und überlegen Sie gemeinsam, welche Spielregeln für die Party gelten sollen! Vergessen Sie nicht, auch nach der Party ein Gespräch über die Einhaltung der Regeln zu führen und mögliche Konsequenzen für das nächste Mal zu ziehen.
„Meine Tochter (15) kommt immer häufiger spät abends mit Freunden nach Hause und riecht nach Alkohol. Was kann ich als besorgte Mutter tun, dass sie in ihrem Alter nicht mehr so viel trinkt?“
Antwort:
Dass Ihre Tochter ab einen gewissen Alter mehr Zeit mit den Freunden verbringt ist ganz normal. Auch dass sie ihre Grenzen austestet. Sie sollten auf keinen Fall die große Standpauke halten, sondern erst mal im Gespräch die Gründe suchen, warum Ihre Tochter Alkohol getrunken hat. Ist es der Gruppendruck? Hat Ihre Tochter Stress in der Schule? Liebeskummer? Erst wenn Sie die Hintergründe wissen, können Sie andere Wege aufzeigen, ein Problem zu lösen als mit Alkohol! Wie gesagt, Standpauken bringen nichts! Zeigen Sie Ihrer Tochter, dass sie mit allen Problemen zu ihren Eltern kommen kann! Fragen Sie auch, wo Ihre Tochter Alkohol trinken konnte, denn als 15-Jährige sollte sie noch keinen Alkohol ausgeschenkt bekommen. Wenn Sie so ein „Schwarzes Schaf“ in Handel oder Gastronomie ausmachen können, beschweren Sie sich als engagierte Mutter bei der Geschäftsleitung.
„Wie kann man betrunkene Teenager ansprechen, die man auf der Straße bemerkt und denen man helfen möchte? Bevor oder nachdem man die Polizei verständigt hat?“
Antwort:
Wenn Sie betrunkene Jugendliche auf der Straße antreffen, versuchen Sie die Situation einzuschätzen. Ihr Handeln ist immer dann angezeigt, wenn damit bestimmte Gefahren verbunden sind:
Die Jugendlichen gefährden sich selbst und/oder andere. Sie begeben sich beispielsweise in gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Hier sollte die Polizei eingeschaltet werden, um Gefahr abzuwenden. So eine Situation können Sie kaum alleine auflösen. Bis die Polizei eintrifft, können Sie versuchen, ruhig und sachlich mit den Jugendlichen zu reden. Es ist jedoch wichtig, sich an dieser Stelle nicht zu überschätzen, denn das Einschreiten von Passanten kann auch Aggressionen hervorrufen bzw. abgelehnt oder ignoriert werden.
Die Jugendlichen befinden sich aufgrund des Alkoholkonsums in einem kritischen gesundheitlichen Zustand (sie sind nicht ansprechbar oder bewusstlos). In diesem Fall sollten Sie schnell handeln und den Notarzt (112) rufen. Eine bewusstlose Person sollten Sie immer in die stabile Seitenlage bringen, bis der Notarzt eintrifft.
„Mein Sohn (18) betrinkt sich am Wochenende immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit. Am Tag danach tritt die große Katerstimmung ein: er bereut alles, beteuert, das dies nicht mehr vorkommen wird und nach zwei Wochen hat er sich wieder nicht mehr unter Kontrolle. Trotz Blessuren bis hin zur Gehirnerschütterung durch Sturz zieht er keine Lehren aus seinem Verhalten. Da er volljährig ist, kann (und will) ich ihm keinen Hausarrest geben, weiß aber einfach nicht mehr weiter.“
Antwort:
Wie Sie schon richtig bemerkt haben, ist Ihr Sohn mit 18 Jahren erwachsen, und Sie können ihm keinen Hausarrest geben. Allerdings, solange er zu Hause wohnt, können Sie schon klare Grenzen setzen. Sie können es zur Bedingung machen, dass – wenn er weiter zu Hause bei Ihnen wohnen möchte – er nicht mehr sturzbetrunken in der gemeinsamen Wohnung auftaucht. Das ist sicher schwer, da Sie Ihren Sohn nicht verlieren möchten, aber Sie sollten die möglichen Konsequenzen klar und deutlich formulieren. Kommen diese Ereignisse regelmäßig vor, sollten Sie Ihrem Sohn dringend raten, sich professionelle Hilfe z. B. in einer Suchthilfeeinrichtung zu holen, denn er bereut ja, was er im Zustand des Betrunkenseins anstellt. Es ist also davon auszugehen, dass er nüchtern einen Weg aus diesem Dilemma sucht. In einer Beratungsstelle kann er mit einem erfahrenen Suchtberater offen über die Gründe seiner ‚Ausfälle’ sprechen und neue Lösungskonzepte erarbeiten. Dieser Weg sollte professionell betreut werden.
„Mein Sohn will zur Geburtstagsparty eines Freundes (16) gehen, wo auch übernachtet werden soll. Die anderen Gäste kenne ich nicht, die Eltern des Gastgebers sind auch während der Nacht nicht zu Hause. Mir ist nicht wohl dabei und ich möchte das nicht erlauben.“
Antwort:
Grundsätzlich sollten Sie die Entscheidung, ob Sie Ihrem Sohn die Teilnahme an der Geburtstagsparty erlauben oder nicht, auch von Ihrem Bauchgefühl abhängig machen. Wenn Sie also ein schlechtes Gefühl haben, wenn Ihr Sohn dort hingeht, dann hat das ja auch gute Gründe, die Sie geschildert haben. Sie sollten Ihre Bedenken und Sorgen bei Ihrem Sohn offen ansprechen. Am Ende sollte Ihre Entscheidung davon abhängig sein, inwiefern Sie Ihrem Sohn vertrauen, dass er sich an Absprachen (keine alkoholhaltigen Getränke als 15-jähriger, feste Abholzeit etc.) hält. Grundsätzlich sollten Sie sich als Elternteil natürlich für den Freundeskreis Ihres Kindes interessieren und wissen, mit wem es seine Freizeit verbringt. Dann ist es auch einmal möglich, sich im Vorfeld einer solchen Party mit anderen Eltern darüber auszutauschen, dass die Eltern des minderjährigen Gastgebers natürlich Verantwortung tragen, wenn eine Party in deren Räumlichkeiten stattfindet. Aus Ihrer Frage höre ich jedoch heraus, dass Sie eher bezweifeln, dass bei dieser Party jemand darauf achtet, dass z. B. der Jugendschutz in Bezug auf alkoholhaltige Getränke eingehalten wird. Ein Patentrezept und eine Standardantwort gibt es auf Ihre Frage trotzdem nicht, denn das hängt immer vom Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind ab. Da Sie aber bereits für sich entschieden haben, dass Sie die Teilnahme eher nicht erlauben wollen, sollten Sie dies auch mit Ihren Sorgen begründen und auf die Gefahren hinweisen, die Anlass zu dieser Sorge sind. Dazu finden Sie auf dieser Seite viele Anregungen. Vielleicht können Sie Ihrem Sohn als Belohnung für sein Verständnis einen gemeinsamen Ausflug, Schwimmbadbesuch oder Konzertbesuch mit seinen Freunden in Aussicht stellen.